Tipps für Aktionärsbindungsveträge

Die sogenannten Aktionärsbindungsverträge kommen zum Einsatz, damit

es zu keinen Streitigkeiten kommt. Die Vereinbarungen sind in diesem Fall nicht gesetzlich geregelt und abhängig von den Parteien, zwischen denen ein Aktionärsbindungsvertrag geschlossen wird.

Worum handelt es sich bei einem Aktionärsbindungsvertrag?

Wenn mehrere Personen, Gruppen oder andere an einem Unternehmen beteiligt sind, müssen immer klare Verhältnisse zwischen allen Parteien herrschen. Das ist zum Beispiel in Aktiengesellschaften (AGs) der Fall. Diese Transparenz wird durch einen Aktionärsbindungsvertrag gewährleistet, um klare und offene Verhältnisse zu schaffen. Für alle an dem Vertrag Beteiligten wird das Verhältnis außerhalb der Statuten geregelt und festgesetzt.

Der Vertrag ist also nicht gesetzlich vorgeschrieben oder Pflicht. Er dient lediglich als eine Art Vereinbarung unter Partnern eines Unternehmens, damit jeder weiß, woran er ist.

Hier gibt es keine Musterverträge, die Unternehmer ein zu eins übernehmen können. Das liegt vor allem daran, dass die Verhältnisse von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sind und andere Themen und Regeln festgelegt werden. Daher ist es immer hilfreich, wenn man sich einen erfahrenen Anwalt aus diesem Bereich sucht, der den Aktionär als neutrale Person bei der Erstellung unterstützt.

Diese Punkte sollten unbedingt enthalten sein!

Auch wenn die Verträge nie die gleichen sind, sind in den meisten Fällen bestimmte Punkte und Kriterien immer enthalten:

  • Die Kaufrechte, Vorkaufsrechte, Kaufpflichten
  • Die Art der Abstimmung, zum Beispiel nach Aktionen, Köpfen
  • Die Übernahmerechte
  • Vetorechte
  • Eine Klausel bei Pattsituationen
  • Vertretungen
  • Die Bestimmungen für die Zusammensetzung eines Verwaltungsrates

Vertragspartner sollten auch weitere Punkte besprechen und in Betracht ziehen, die andere eventuell nicht miteinbezogen haben.

Tipp: Falls Sie keine Ideen haben, finden Sie natürlich auch Mustervorlagen und Ideen im Internet. Diese Mustervorlagen sollten Sie nicht einfach nutzen, sondern den Aktionärsbindungsvertrag von einem Anwalt erstellen lassen. Aber an den Mustervorlagen können Sie sich sehr gut orientieren und Ideen sammeln. Das ist besonders dann hilfreich, wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen.